Kopieren oder drucken Sie keine Gegenstände, deren Vervielfältigung gesetzlich verboten ist.
Lokale Gesetze verbieten im Allgemeinen das Kopieren oder Drucken der folgenden Gegenstände:
Banknoten, Steuermarken, Wertpapiere, Aktienzertifikate, Bankwechsel, Schecks, Reisepässe und Führerscheine.
Diese Liste stellt nur einige Beispiele zur Erläuterung dar und ist nicht vollständig. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit dieser Angaben. Bei Fragen über die Zulässigkeit des Kopierens oder Druckens bestimmter Gegenstände wenden Sie sich an einen Rechtsberater.